BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR SCHÜLER AB 10 JAHREN

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Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler ist ein leistungsstarker Schutz. Dieser wurde in die EGO- Produktfamilie integriert und kann für Kinder ab einem Alter von 10 Jahren abgeschlossen werden.

BERUFSUNFÄHIGKEIT

Berufsunfähigkeit bei Schülern ist gegeben, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate nicht in der Lage sind, mindestens 50 % ihrer bisherigen schulischen Tätigkeit nachzugehen. Für die Bewertung des konkreten Schulalltags zählen z. B. auch die Lern- oder Hausaufgaben.

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Der Schüler verfügt bereits während der Schulzeit über einen vollumfänglichen Versicherungsschutz, sollte er durch Unfall oder Krankheit längerfristige Einschränkungen erleiden.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Die Schüler-BU ist für Schüler essenziell, da es eine staatliche Berufsunfähig- keitspension in der Schulzeit und den ersten Berufsjahren noch nicht gibt.

SICHERUNG GESUNDHEITSZUSTAND

Aufgrund des jungen Alters und des in der Regel sehr guten Gesundheitszustands sichert sich der Schüler mit dem frühen Einstieg in die BU die günstigen Zugangsvoraussetzungen. Die Gefahr von Risikozuschlägen, Ausschlüssen oder Ableh- nungen bei einem späteren Vertragsabschluss wird erheblich reduziert.

SICHERUNG RISIKOGRUPPE

Entscheidet sich der Schüler später für einen risikoreichen Beruf, so bleibt ihm der niedrige Beitrag erhalten – ein Leben lang. Meldepflicht für eine Risikoerhöhung besteht nicht. Wählt der Schüler dagegen einen Beruf mit geringem Risiko, so kann er über die Berufswechseloption in eine bessere Risikogruppe wechseln.

LEISTUNGSFALL

Im Leistungsfall wird beim Schüler ausschließlich die Tätigkeit an der zuletzt besuchten Schule geprüft. Eine Verweisung auf eine andere Schulform (z. B. Neue Mittel- oder Sonderschule) ist nicht möglich. Für die Dauer der Berufsunfähigkeit wird eine monatliche Rente geleistet. Die Leistung erfolgt ab dem 1. Tag der Feststellung der Berufsunfähigkeit, auch rückwirkend.

EINTRITTSALTER UND LAUFZEIT

Das früheste Eintrittsalter für den Schüler als versicherte Person ist 10 Jahre, ein Höchsteintrittsalter gibt es nicht. Die zu versichernde monatliche Rente beträgt maximal 1.500 Euro (inklusive Bonus), die einschließbare Beitragsdynamik maximal 3 %. Versicherungsschutz ist bis zu einem Versicherungs- und Leistungsendalter von 66 Jahren möglich.

ABSCHLUSSBERECHTIGTE

Grundsätzlich können sowohl Eltern als auch dritte Personen eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler abschließen. Der Versicherungsnehmer muss mindestens 18 Jahre sein. Dritte können z. B. Großeltern oder Paten sein. Bei Minder- jährigen muss der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter, also in der Regel einem Elternteil, unterschrieben werden.

MINDESTRENTE

Die Mindestrente gemäß Tarif beträgt 300 EUR jährlich. Um sich alle Optionen für eine umfassende Nachversicherungs- garantie zu sichern, ist zu Vertragsabschluss eine monatliche Rente von mindestens 500 EUR zu empfehlen.

ERHÖHUNG REGELPENSIONSALTER

Sollte das Regelpensionsalter angehoben werden, so kann auch der Versicherungsschutz bedingungsgemäß ohne erneute Gesundheitsprüfung entsprechend erhöht werden.1)

NACHVERSICHERUNGSGARANTIE

Mit der Nachversicherungsgarantie kann die Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung flexibel angepasst werden. Dies ist 5 Jahre ab dem Versicherungsbeginn bis zu einem Alter von maximal 37 Jahren möglich. Eine an Ereignisse gebundene Nachversicherungsgarantie besteht bis zu einem Alter von 50 Jahren.

KEINE MELDEPFLICHTEN

Wechselt der Schüler nach Vertragsabschluss die Schulform, nimmt er eine Ausbildung auf, ergreift er einen risikoreichen Beruf oder betreibt er später Risikosportarten, so hat das keine Auswirkungen auf seine bestehende Absicherung und muss auch nicht gemeldet werden.